Regeste
Haftung des Motorfahrzeughalters (Art. 58 Abs. 1 SVG); Schadensberechnung.
Begriff des ersatzfähigen Schadens bei Baumschäden (E. 4).
Vorgehen bei der Bestimmung des Wertes eines zerstörten Baumes (E. 5).
Schadensberechnung bei künftigem Absterben eines Baumes (E. 6) und Anrechnung früherer Schadenersatzleistungen (E. 7b).