Regeste
Doppelbesteuerung.
Selbständige Besteuerung getrennt lebender Ehegatten.
Eine gegen Art. 46 Abs. 2 BV verstossende Doppelbesteuerung liegt nicht vor, wenn der empfangende Ehegatte die Alimenteneingänge in seinem Wohnsitzkanton als Einkommen zu versteuern hat, trotzdem der andere Ehegatte in seinem Wohnsitzkanton nicht berechtigt ist, die Alimentenzahlungen von seinen Einkünften abzuziehen.