Regeste
Art. 312 Abs. 1 und Art. 313 ZPO ; Zustellung der Berufung an die Gegenpartei; Anschlussberufung.
Zustellung der Berufung an die Gegenpartei zur schriftlichen Stellungnahme; Grundsätze. Begriffe der offensichtlich unzulässigen oder offensichtlich unbegründeten Berufung nach Art. 312 Abs. 1 ZPO. Voraussetzungen und Zweck der Anschlussberufung (E. 4).