Regeste
Aufsicht über die Privatversicherung (BG vom 25. Juni 1885).
Einschränkungen der Handels- und Gewerbefreiheit im Gebiete der Privatversicherung (Erw. 2).
Organisation und Geschäftsführung einer zum Betriebe der Rechtsschutzversicherung ermächtigten Unternehmung, welche enge Beziehungen zu einem Inkassoinstitut und einem Rechtsanwaltsbureau unterhält; Massnahmen der Aufsichtsbehörde (Erw. 3 und 4).