Regeste
Berufung, Zulässigkeit.
Die Klage auf Feststellung und Unterlassung unlauteren Wettbewerbs wegen Führung einer verwechselbaren Geschäftsbezeichnung ist eine vermögensrechtliche Streitigkeit (Art. 46 OG) (Änderung der Rechtsprechung).
Streitwertberechnung (Art. 36 Abs. 2 OG).