Regeste
Die konstitutionelle Prädisposition ist entweder bei der Schadensberechnung oder der Schadenersatzbemessung zu berücksichtigen; massgebliche Kriterien bei Vornahme dieser Unterscheidung und Bedeutung für das Quotenvorrecht der geschädigten Person (E. 4).
Zweck des Quotenvorrechts; Bereicherungsverbot und Ermittlungsweise einer allfälligen Überentschädigung (E. 7).
Genugtuung; Verzinsung ab dem Zeitpunkt des Unfalls (E. 8).
Gegenseitiges Verhältnis von Schadenszins und Verzugszins (E. 9).