Regeste
Verzicht auf Abänderung einer Bedürftigkeitsrente (Art. 2, Art. 27 und Art. 153 ZGB ).
Ein Abänderungsverzicht ist zulässig und verbindlich. Analoge Anwendung der clausula rebus sic stantibus auf eine Unterhaltsverpflichtung; Voraussetzungen vorliegendenfalls nicht erfüllt (E. 3a).