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Regeste
Waldfeststellung, Art. 2 des Bundesgesetzes über den Wald vom 4. Oktober 1991 (WaG) und Art. 1 und 2 der Verordnung vom 30. November 1992 über den Wald (WaV).
Ausstandsgesuch, mit dem nachträgliche Ablehnungsgründe gegen den Experten nach Art. 58 BZP i.V.m. Art. 23, 28 OG geltend gemacht werden (E. 3f).
Zum Begriff der bestockten Weide im Sinne von Art. 2 Abs. 2 lit. a WaG, Art. 2 WaV (E. 4).
Prüfung, ob die Bestockungen in besonderem Masse Wohlfahrts- und Schutzfunktionen i.S.v. Art. 2 Abs. 4 Satz 2 WaG, Art. 1 Abs. 2 WaV erfüllen (E. 5).
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Referenzen
Artikel:
Art. 58 BZP,