Regeste
Erleichterte Einbürgerung ( Art. 28 BüG).
Die alternativen Voraussetzungen des Art. 28 Abs. 1 lit. a BüG müssen auch noch im Zeitpunkt des Einbürgerungsentscheides erfüllt sein.
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Artikel: Art. 28 BüG, Art. 28 Abs. 1 lit. a BüG