Die Zweite zivilrechtliche Abteilung
behandelt die Beschwerden in Zivilsachen und die subsidiären Verfassungsbeschwerden, die folgende Rechtsgebiete betreffen:
a. Zivilgesetzbuch:
1. Personenrecht,
2. Familienrecht
3. Erbrecht,
4. Sachenrecht;
b. bäuerliches Bodenrecht;
c. Schuldbetreibung und Konkurs (ohne provisorische und definitive Rechtsöffnungen);
d. Registersachen und Entscheide über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheiden sowie über die Rechtshilfe in Zivilsachen gemäss Artikel 72 Absatz 2 Buchstabe b BGG in den Rechtsgebieten nach Buchstaben a und c dieses Absatzes.
Die Zweite zivilrechtliche Abteilung behandelt auf Klage die zivilrechtlichen Streitigkeiten zwischen Bund und Kantonen oder zwischen Kantonen sowie in ihrem sachlichen Zuständigkeitsbereich Beschwerden in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen kantonale Erlasse und Beschwerden gegen Schiedssprüche gemäss Artikel 389 der Zivilprozessordnung (ZPO).